Das ADAC GT Masters gab bekannt, dass die Durchfahrtsstrafe gegen den Grasser Racing Team (kurz GRT) Lamborghini Huracan von Mirko Bortolotti und Christian Engelhart im 2. Lauf des ADAC GT Masters in Oschersleben fehlerhaft ausgesprochen wurde. Wie das passieren konnte erklären wir hier:
Beim Pflichtboxenstopp im 2. Lauf des ADAC GT Masters in Oschersleben musste der GRT Lamborghini Huracan vom Duo Mirko Bortolotti und Christian Engelhart einen Reifenwechsel vornehmen lassen, da am Lamborghini ein Pneu Defekt war. Aus diesem Grund musste der Pflichtboxenstopp 10 Sekunden länger dauern. Doch die Rennleitung sprach eine Durchfahrtsstrafe gegen das Fahrzeug aus, da der Stopp angeblich zu kurz war. Teamchef Gottfried Grasser verstand nach Zieldurchfahrt die Strafe nicht, da sich das Team an die vorgeschriebene Zeit gehalten hat.
Rund 90 Minuten nach Zieldurchfahrt gab die Serie bekannt, dass die Strafe fälschlicherweise ausgesprochen wurde. Doch wie kam es dazu? Als der Lamborghini die Schleife der Zeitnahme am Boxengasseneingang querte, wurden zwei Impulse ausgelöst, der Reguläre und mit einem Abstand von drei Sekunden ein zweiter „Phantomimpuls“. Letzter wurde an die Zeitnahme übermittelt und hatte die von der Rennleitung ausgesprochene Durchfahrtsstrafe als Konsequenz. Noch während des laufenden Rennens wurde der Fehler entdeckt, zu diesem Zeitpunkt hatte Engelhart die Durchfahrtsstrafe jedoch bereits absolviert und eine Rücknahme der Strafe war somit nicht mehr möglich. Der Lamborghini verlor so Rang acht und kam letztendlich auf Position 24 ins Ziel. Sportrechtlich war die Durchfahrtsstrafe eine Tatsachenentscheidung des Rennleiters, gegen die kein Protest eingelegt werden kann. Daher war es im Nachhinein auch nicht möglich, dem #63 Lamborghini bspw eine Zeitgutschrift zu geben.
Warum der falsche, zweite Impuls beim überqueren der Zeitschleife ausgelöst wurde wird aktuell noch untersucht.
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