In dieser Woche wurde das Ergebnis des Berufungsverfahrens gegen die Disqualifikation von Zakspeed beim Rennen des ADAC GT Masters 2017 auf dem Sachsenring bekannt – wir blicken nocheinmal zurück auf das ganze Drama.
Unsere Geschichte beginnt am 17. September 2017 auf dem Sachsenring. Doppelsieg der beiden Mercedes-AMG Team ZAKSPEED-Fahrzeuge. Luca Stolz/Luca Ludwig gewinnen vor dem Schwesterwagen von Nicolai Sylvest/Yelmer Buurman. Doch am Abend der Schock für das Team von Peter Zakowski. Beide Mercedes AMG GT3 wurden aus der Wertung genommen, da sie nicht der GT3-Homologation entsprachen. Die Mannschaft aus der Eifel reichte Protest gegen die Entscheidung ein.
Doch man zog bereits einen Tag später den Protest zurück. „Laut DMSB entsprach der Verstellbereich der Nockenwellen nicht dem Homologationsstand des Fahrzeugs. Da wir als Kundenteam keinen Zugriff auf diese Daten haben, haben wir unmittelbar externen Sachverstand eingeholt. Dieser bestätigte die Aussage des DMSB, was uns letztlich dazu bewegte, die Berufung zurückzuziehen“, erklärte Peter Zakowski am Montag nach dem Rennen.
Dazu kündigte ebenfalls an diesem Montag den bestehenden Vertrag mit Mercedes-AMG. Selbiges teilte auch der Hersteller mit, dass man den Vertrag mit der Mannschaft sofort aufgekündigt hatte.
Der Hinweis an die Technischen Kommissare des DMSB über eine mögliche, nicht homologationskonforme Modifikation an den beiden Mercedes-AMG GT3 des Team Zakspeeds erfolgte direkt von Mercedes-AMG Customer Racing, beziehungsweise über die beauftragten Ingenieure der HWA AG. Dazu kündigte Mercedes-AMG Customer Racing an um diesen Vorfall aufzuklären vollumfänglich mit dem DMSB zu kooperieren.
Danach wurde es, in der Öffentlichkeit, still um den Fall. Doch es gab viele Spekulationen mit welcher Marke die Mannschaft im Jahr 2018 antreten würde. Viele sahen Nissan als Favoriten, nachdem Zakspeed Ende 2017 erste Testrennen mit dem GT-R GT3 des Jahres 2018 (Hier eine genaure Präsentation des Autos) in der VLN absolvierte.
Umso überraschter waren viele Fans, als man im Winter 2018 bekannt gab, unter dem Namen „Team Zakspeed BKK Mobil Oil Racing“ zwei Mercedes AMG GT3 einzusetzen. Luca Stolz/Sebastian Asch bzw. Nicolai Sylvest/Kim-Luis Schramm wurden als Fahrer bestätigt. „Grundsätzlich sind wir mit der Performance des Mercedes GT3 zufrieden. Von Beginn an haben wir unser Vermarktungskonzept und unsere Logistik mit der Einführung des neuen GT3 auf drei Jahre festgelegt. Trotz der Vorfälle am Sachsenring wollen wir diesen Plan erfüllen und starten deshalb auch 2018 mit Mercedes. Es ist möglich, dass es 2019 zu Veränderungen kommt und wir dann über eine andere Marke nachdenken“, erklärte Zakowski in einem Interview mit GT-Place den Verbleib bei Mercedes.
Nun überraschte der DMSB in dieser Woche mit dem Urteil. Der Rennstall aus Niederzissen in der Eifel bekam eine Geldstrafe über 50.000 € – zusätzlich wurde die Bewerberlizenz des Teams, welche man im Jahr 2017 nutze, bis Ende 2019 von allen nationalen und internationalen Motorsport-Wettbewerben suspendiert. Nach mehreren Beweisterminen bei der Firma Bosch, drei Verhandlungstagen und mehreren Verschiebungen des Verfahrens fiel nun das Urteil in dem Fall.
Doch das das ganze soll nicht als Bestrafung der Firma Zakspeed gelten, sondern nur ein Vergleich sein – das teilte der DMSB mit. Das Thema ist so komplex, dass selbst das Gericht des deutschen Motorsportbundes nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten klären kann, ob die Schuld bei bei Mercedes-AMG oder dem Team liegt. Von welcher Seite das Steuergerät manipuliert wurde, bleibt somit unklar.
Vor Gericht blieben beide Seiten beim bekannten Standpunkt. Peter Zakowski und sein Rennteam sah die Schuld bei Mercedes-AMG Customer Racing, während der Hersteller bereits direkt nach dem Rennwochenende sich von allen Umständen, die zur Disqualifikation führten, distanzierte.
Ende November 2017 wurde vom DMSB bei Bosch ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dabei wurden Daten aus den verplombten Steuergeräten der Zakspeed-AMGs mit denen verglichen, die Mercedes-AMG Bosch zur Verfügung gestellt hat. In diesem Gutachten wurden Abweichungen festgestellt. Doch Peter Zakowski und seine Anwälte konnten erfolgreich gegen dieses Gutachten anfechten. Man beruf sich darauf, dass die einzig maßgeblichen Daten die sind, die von bei der FIA hinterlegt wurden und nicht die, die Mercedes-AMG Bosch zur Verfügung gestellt hat. Der DMSB gab diesen Einspruch recht. Ende Mai 2018 stand ein erneuter Beweistermin bei Bosch auf dem Programm, wo erneut ein Gutachten erstellt wurde.
Zusätzlich verglich man die Kennzahlen aus dem Steuergerät mit denen bei der FIA in den Homologationsdaten hinterlegten Werten. Auch hier gab es Abweichungen. Ab diesem Zeitpunkt stand endgültig fest, dass das Steuergerät manipuliert wurde. Unklar war aber immer noch, ob die Manipulation bei Zakspeed geschehen ist, oder Mercedes-AMG Customer Racing diese zuvor bereits manipuliert hatte. Um das herauszufinden hätte Mercedes-AMG für ein erneutes Gutachten den Quellcode des Steuergeräts herausgeben müssen. Dies hätte nicht nur einen enorm hohen Aufwand für das Sportgerichts des DMSB bedeutet, sondern auch eine Reihe rechtlicher Fragen nach sich gezogen. Da das Verfahren ohnehin immer teurer wurde, einigten sich beide Parteien auf den Deal.
Doch obwohl die Bewerberlizenz der Mannschaft gesperrt wurde, wird Zakspeed auch im Jahr 2019 im ADAC GT Masters starten. Man wird zwei Fahrzeuge einsetzen, um welche es sich handelt lässt man noch offen. Wie das geht erklärt Peter Zakowski: „Die Sperre wurde nicht relevant, da wir 2018 bereits in anderer Konstellation bei Zakspeed gefahren sind, was auch die Bewerber-Lizenz betraf. Das heißt der Bewerber des Jahres 2017 ist nicht identisch mit dem Bewerber 2018/2019.“ Dies war bereits in dieser Saison am Bewerbernamen erkennbar. 2017 fuhr man unter der Nennung „Mercedes-AMG Team ZAKSPEED“ im ADAC GT Masters, während man 2018, nach der Kündigung des Vertrags mit Mercedes, unter der Nennung „Team Zakspeed BKK Mobil Oil Racing“ in der Serie startete.
„Wir werden genauso wie auch 2018 unter derselben Konstellation wie 2018, sprich mit einer DMSB Lizenz an den Start gehen. Was das Image angeht, ist das natürlich nicht schön. Aber es steht auch fest, dass selbst nach zwei Gutachten und 12-monatiger Aufarbeitung nicht geklärt wurde, wie die Unregelmäßigkeiten bei den Daten in das Steuergerät gelangt sind“, so Zakowski zum Urteil.
„Auf das Steuergerät hat hier aber nur der Hersteller Zugriff, nicht aber das Team. Es war nicht aufzuklären, worauf die Unregelmäßigkeiten im Steuergerät zurückzuführen waren. Auf Grund der bestehenden Rechtslage war dies ungeachtet dessen dann leider dem Bewerber anzulasten. Auch wenn es mir aus Gerechtigkeitsgründen schwer fällt, so habe ich nachvollziehen können, dass das Sportgericht hier auf Grund der oben beschriebenen bestehenden Rechtslage nicht zu einem anderen Ergebnis hätte kommen können. Man sollte allerdings beim DMSB selbst dringend darüber nachdenken, hier die Rechtsnormen den aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Wenn ein Bewerber nun mal für alle im Zusammenhang mit dem Fahrzeug stehenden Dinge, also auch jegliche Daten auf den Steuergeräten verantwortlich ist, dann muss er auch jederzeit und überall in jeder Detailtiefe Zugriff auf das Steuergerät haben. Das war zumindest 2017 nicht der Fall und alle wussten das“, erklärt der Teamchef abschließend.
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