Die DMSB-Sportkommissare nahmen nach der NES-Absage im Mai ihre Arbeit auf. Doch dabei konnte keine Namensliste vorgelegt werden, welche laut der Rennserie existierte.

Am Abend des 3. Mai wurde der für den 4. Mai geplante Lauf der Nürburgring Endurance Serie abgesagt. Die Veranstalter sprachen dabei von einer „konzertierten Absage” von 88 Sportwarten – hier könnt ihr die Mitteilung der Nürburgring Endurance Serie einsehen.

Die DMSB-Sportkommissare nahmen daraufhin die Arbeit auf und untersuchten die Absage. Doch der Veranstalter konnte in zehn Wochen keine aussagekräftigen Unterlagen beim DMSB einreichen, so auch nicht die angebliche Liste der 88 abgesagten Sportwarte.

Das Untersuchungsergebnis und die mangelnde Kooperation der NES lässt einen anderen Absagegrund immer wahrscheinlicher werden: Für das Rennen waren nur 15 Fahrzeuge genannt, so dass es immer wahrscheinlicher wird, dass dies der wahre Grund für die Rennabsage ist. Ein weiterer Grund könnte sein, dass es von Anfang an nicht genügend Sportwarte für das Rennen gab, obwohl die Rennserie stets etwas anderes behauptet hatte, und es so nicht stattfinden konnte.

Das DMSB-Statement könnt ihr hier im Wortlaut lesen:

Auf Basis der Mitteilung der Sportkommissare in ihrem Schlussbericht vom 24. Juli zum NES-Lauf am 03./04. Mai wird das Sportgericht des DMSB kein Sportgerichtgerichtsverfahren einleiten. Die vom Veranstalter eingesetzten Sportkommissare hatten innerhalb von zehn Wochen keine aussagekräftigen Unterlagen beim DMSB einreichen können, die eine offizielle Untersuchung durch das Sportgericht – mit welchem Ergebnis auch immer – gerechtfertigt hätte.

Das Rennen hatte laut Veranstalterangabe wegen der vermeldeten Absage von 88 Sportwarten nicht stattfinden können. Daraufhin hatten die vor Ort zuständigen Sportkommissare die Ermittlungen aufgenommen, um zu klären, welche Umstände zu den kurzfristigen Absagen geführt haben und ob den Absagen gegebenenfalls ein sportrechtlicher Verstoß zugrunde liegen könnte.

Allerdings konnten die Sportkommissare dem DMSB keine Namensliste oder andere Kontaktdaten zu den 88 Absagen vorlegen bzw. ermitteln, um über das Sportgericht die Hintergründe zu den Absagen im Einzelnen weiter aufklären zu lassen. Damit ist nicht erkennbar, dass es sich – wie vom Veranstalter dargestellt – um eine „konzertierte Absage” handelt und wer gegebenenfalls dafür sportrechtlich verantwortlich sein könnte.

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