Das DMSB-Berufungsgericht unter Vorsitz von Rainer Wicke hat am Donnerstagabend (9. September) in Frankfurt entschieden, das Urteil der Sportkommissare zur Disqualifikation von Vincent Abril des Haupt Racing Teams am Rennwochenende in Monza für den Samstag zu bestätigen und für den Sonntag aufzuheben. Das Team bleibt für Qualifying und Rennen am Samstag disqualifiziert, weil der im #5 Mercedes-Benz AMG GT3 verwendete Kraftstoff eindeutig nicht der hinterlegten Referenzprobe entsprach. Da der Regelverstoß jedoch nur für das Samstags-Qualifying feststellbar war, kann sich nach Auffassung des Gerichts eine Strafe nur auf den Samstag beziehen. Die zunächst von den zuständigen Sportkommissaren beschlossene Strafe für den Sonntag wurde aufgehoben. Das Gericht hat den Veranstalter angewiesen, für den DTM-Lauf am Sonntag in Monza ein neues Ergebnis unter Einbeziehung des HRT-Teams zu erstellen.
Die Sportkommissare der DTM hatten am zweiten DTM-Rennwochenende auf dem Lausitzring Vincent Abril vom Haupt Racing Team nachträglich vom ersten DTM-Event der Saison 2021 in Monza disqualifiziert, das Team war dagegen in Berufung gegangen. Der Grund für den Ausschluss war, dass eine nach dem Qualifying 1 entnommene Benzinprobe aus dem #5 Mercedes-Benz AMG GT3 nicht der für den Saisonauftakt in Monza hinterlegten Referenzprobe des an die Teams ausgegebenen Kraftstoffs entsprochen hatte. Das ergab eine nachträgliche Analyse der Benzinprobe in einem Referenzlabor, wodurch ein Verstoß gegen das DTM-Reglement 2021, Artikel 45.5 erfüllt war.
Durch die Bestätigung der Disqualifikation für den Samstag bleibt für Vincent Abril der Verlust seines ersten Platzes im Qualifying 1 und des zweiten Rangs im Rennen 1 am Samstag bestehen, was ihn insgesamt 21 Meisterschaftspunkte kostete. Die am Samstag in Monza hinter Vincent Abril platzierten Piloten rückten in den Ergebnislisten auf. Für den Sonntag erhält der Monegasse durch die Entscheidung des DMSB-Berufungsgerichts Platz sechs im Qualifying 2 und Rang elf in Rennen 2 wieder zurück. Auf die aktuellen Punktestände hat das Urteil des Berufungsgerichts keine Auswirkungen. Die Kosten des Verfahrens werden zwischen dem DMSB und dem Team geteilt.
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