Der Einspruch von Allied-Racing gegen die Disqualifikation vom Saisonauftakt des ADAC GT Masters in Oschersleben wurde abgelehnt.

Das DMSB-Berufungsgericht in Frankfurt hat den Einspruch gegen die Disqualifikation von Allied-Racing im ersten Qualifying und dem Samstagslauf beim ADAC GT Masters-Saisonauftakt in Oschersleben abgelehnt. Während sich das Team auf Formfehler in der Disqualifikation bezog, gab das Gericht dem DMSB recht und bestätigte damit den Wertungsausschluss. Joel Sturm und Sven Müller verlieren damit den dritten Rang vom ersten Saisonlauf in der Internationalen Deutschen GT-Meisterschaft. Ein schriftliches Urteil gibt es noch nicht.

Nach dem Qualifying in der Magdeburger Börde wurde eine Spritprobe am Fahrzeug gezogen, welche in zwei verschiedenen Laboren untersucht wurde. Diese Probe ergab, dass in dem Fahrzeug nicht der vorgeschriebene „Blue Gasoline 98 GT Masters“-Kraftstoff gefahren wurde. Die Analyse ergab, dass der Kraftstoff im Porsche eher einem E5-Kraftstoff geglichen hat, anstelle dem E10 der Rennserie, wie ein Sprecher des ADAC erläuterte. Zudem hatte der Kraftstoff nicht die 98 Oktan des Einheitskraftstoff, sondern 100 Oktan.

Aufgrund der fehlerhaften Probe, wurde das Fahrzeug nach dem Zeittraining ausgeschlossen. Dis Disqualifikation vom Rennen erfolgte, da der Wagen nach dem nachträglichen Zeittraining-Ausschluss vom falschen Startplatz ins Rennen ging.

Hätte das Porsche-Team die Platzierung zurückbekommen, hätte dies den Titelkampf im ADAC GT Masters nochmal auf den Kopf gestellt: Sturm und Müller wären somit auf die vierte Position in der Gesamtwertung vorgerutscht, stattdessen belegen sie nun weiterhin die siebte Stelle.

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